Impressum
Heike Möschwitzer
August-Bebel-Straße 5
08115 Lichtentanne
Telefon: 0172 / 3465108
E-Mail: heikemoeschwSeparatoritzer@web.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
227/250/01197
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen der Pflegeberatung Möschwitzer
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Geltungsbereich/Annahme des Auftrages
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, bei denen die Pflegeberatung Möschwitzer mit der Beantragung oder Durchsetzung von Leistungen gegenüber der Pflegeversicherung schriftlich beauftragt wird, sowie für die Erstellung von Gegengutachten, Sachverständigengutachten, pflegefachlichen Stellungnahmen oder Gutachtenprüfungen oder die Wahrnehmung von Beratungsterminen.
Mit Unterzeichnung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der Pflegeberatung Möschwitzer als verbindlich an. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Pflegeberatung Möschwitzer nicht anerkannt, es sei denn, sie hätte dieser schriftlich zugestimmt.
Der Auftraggeber ist an den von ihm unterzeichneten Auftrag gebunden. Der Auftrag kommt mit Unterzeichnung oder Erbringung der Leistung durch die Pflegeberatung Möschwitzer zustande. -
Auftragsinhalt und Umfang
- Der Auftrag umfasst nur die Tätigkeiten, die zur Erbringung der im Auftrag vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Weiterführende Tätigkeiten, wie z. B. die Unterstützung bei der Korrespondenz mit Behörden, Kostenträgern und Ämtern, sind nicht Bestandteil des Auftrages. Fragen, Wünsche oder Besonderheiten hat der Auftraggeber vor der Auftragserteilung anzugeben. Diese gelten nur dann als vereinbart, wenn sie mit dem Einverständnis der Pflegeberatung Möschwitzer schriftlich in den Auftrag aufgenommen werden.
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Pflegeberatung Möschwitzer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und kommt es dadurch zu Verzögerungen oder Mängeln der vertraglich vereinbarten Leistung, ist die Pflegeberatung Möschwitzer dafür nicht haftbar.
- Inhalt und Umfang schriftlicher pflegefachlicher Stellungnahmen oder von Gutachten bestimmen sich nach den Erfordernissen der individuellen Pflegesituation, nach der Art des Verfahrens sowie dem des Auftrages. Die Erstellung eines Gutachtens kann von seitens der Pflegeberatung Möschwitzer ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. Alle sonstigen Vertragsbestimmungen bleiben hiervon unberührt. Die Pflegeberatung Möschwitzer erstellt sämtliche Gutachten/Gegengutachten/pflegefachlichen Stellungnahmen etc. schriftlich in 1-facher Ausfertigung. Mündliche Erklärungen und Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrages sind nicht bindend.
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Ausschluss Erfolgsgewähr und Rechtsberatung
- Die Pflegeberatung Möschwitzer leistet keine Gewähr für die Zuerkennung bestimmter Leistungen des Kostenträgers, z. B. die Bewilligung eines Pflegegrades oder anderer Leistungen.
- Es findet ausdrücklich keine Rechtsberatung statt. Der Auftraggeber muss sich dafür an einen (Fach)-Anwalt wenden.
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Rechte und Pflichten
- Der Auftrag wird von der Pflegeberatung Möschwitzer nach bestem Wissen und Gewissen erledigt. Sie ist an Vorgaben oder Weisungen des Auftraggebers oder Dritter im Hinblick auf die Feststellungen, sowie auf Inhalt und dem Ergebnis der Stellungnahmen/Gutachten nicht gebunden.
- Die Pflegeberatung Möschwitzer erbringt ihre Leistungen grundsätzlich selbst. Sie kann sich dabei jedoch nach eigenem Ermessen der Unterstützung durch fachkundige Dritter bedienen, soweit dies erforderlich ist.
- Die Pflegeberatung Möschwitzer kann falls erforderlich bei Ärzten, Krankenhäusern, ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und sonstigen Dritten gegebenenfalls Auskünfte einholen sowie Unterlagen anfordern oder einsehen. Dem Auftraggeber obliegt in diesem Fall die Erteilung von gegebenenfalls erforderlichen Vollmachten und Schweigepflichtentbindungen. Eine Pflicht zur Ermittlung oder Beschaffung solcher Auskünfte oder Unterlagen besteht für die Pflegeberatung Möschwitzer jedoch nicht.
- Die Pflegeberatung Möschwitzer ist nicht verpflichtet, einen mündlich erteilten Auftrag anzunehmen und kann dies ohne Nennung von Gründen ablehnen.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der Pflegeberatung Möschwitzer gefertigten Gutachten, Berichte, Stellungnahmen etc. nur für den vertraglich vereinbarten Zweck (z.B. Vorlage bei der Pflegekasse, Vorlage vor Gericht etc.) verwendet werden. Die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung oder inhaltliche Änderungen sind nicht gestattet und Bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Pflegeberatung Möschwitzer
- Die Pflegeberatung Möschwitzer unterliegt der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Alle Informationen und Unterlagen, insbesondere personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses Auftrages erfasst werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen sind Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt und zugänglich sind oder dem Dritten bereits bekannt waren.
- Beauftragt der Auftraggeber einen Rechtsbeistand (z.B. Anwalt), ist die Pflegeberatung Möschwitzer gegenüber diesem von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Die Pflegeberatung Möschwitzer kann dem Rechtsbeistand alle Informationen und Unterlagen über den Auftraggeber und die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehenden Umstände übermitteln.
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Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Die Pflegeberatung Möschwitzer hat nach Erbringen der vereinbarten Leistung Anspruch auf Zahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung.
Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen. Die Auslieferung ihrer Leistung ist von der vollständigen Bezahlung ihrer Ansprüche durch den Auftraggeber abhängig. Maßgebend für die Fälligkeit der Vergütung ist die vollständig erbrachte Leistung. - Das übliche Honorar richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) §9. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. Abweichende Einzelvereinbarungen sind möglich. Die Fahrtkosten betragen 0,40 EUR/km. Abweichend kann von der stundenweisen Vergütung auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Das Pauschalhonorar richtet sich nach Art und Aufwand und wird im Erstgespräch vereinbart und schriftlich fixiert. Auslagen(z.B. Schreibgebühren, Erstellung von Kopien etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Mit Abschluss der Leistungen/ des Auftrags erhält der Auftraggeber eine schriftliche Rechnung per Post oder E-Mail. Das vereinbarte Gesamthonorar wird sofort fällig und ist per Überweisung nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei der Pflegeberatung Möschwitzer.
- Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen oder das Vorliegen von Anzeichen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben die Ablehnung von Leistungen bzw. sofortige Fälligkeit aller Forderungen von der Pflegeberatung Möschwitzer zur Folge.
- Die Pflegeberatung Möschwitzer hat nach Erbringen der vereinbarten Leistung Anspruch auf Zahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung.
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Eigentumsvorbehalt
Die Pflegeberatung Möschwitzer behält sich das Eigentum an den Gutachten und an sonstigen erstellten Unterlagen bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Auftrag vor. -
Haftungsausschluss, Gewährleistung
- Die Haftung der Pflegeberatung Möschwitzer ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit der Pflegeberatung Möschwitzer, sowie für sonstige Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit beruhen.
- Ist die Leistung von der Pflegeberatung Möschwitzer mit Mängeln behaftet, kann sie nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist den Mangel beheben. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, erlöschen die betreffenden Gewährleistungsansprüche. Das gesetzliche Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung durch die Pflegeberatung Möschwitzer bleibt davon unberührt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
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Änderungen, salvatorische Klausel
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Nebenabreden zu den Auftragsbedingungen oder diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag lückenhaft sein, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 15.06.2020
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Quelle: www.juraforum.de
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