Sachverständigengutachten

Zu Institutionen, mit denen ich zusammen arbeite, zählen unter anderem:

  • Versicherungen
  • Gerichte
  • Sozialämter
  • Anwälte
  • Behörden
  • Leistungsträger
  • etc.


Die Vergütung für die Gutachten richtet sich nach dem
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 und M2,
und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad 65 bis 70 Euro pro Stunde, zzgl. MwSt und
Fahrtkosten (0,40 €/km/ ggf. zzgl. Zeitaufwand).

Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.

Für Beratungsleistungen können entsprechende Tagessätze vereinbart werden.