Sachverständigengutachten
Zu Institutionen, mit denen ich zusammen arbeite, zählen unter anderem:
- Versicherungen
- Gerichte
- Sozialämter
- Anwälte
- Behörden
- Leistungsträger
- etc.
Die Vergütung für die Gutachten richtet sich nach dem
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 und M2,
und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad 65 bis 70 Euro pro Stunde, zzgl. MwSt und
Fahrtkosten (0,40 €/km/ ggf. zzgl. Zeitaufwand).
Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.
Für Beratungsleistungen können entsprechende Tagessätze vereinbart werden.